Mietrecht in Oldenburg
Rechtsanwalt Hubertus Harbort hat sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.
In dieser Eigenschaft ist er u. a. Experte für
- Beendigung von Miet- und Pachtverträgen
- Mieterhöhung, Betriebskosten und Heizkosten
- Wohnungsmängel
- Begründung von Wohnungseigentum
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Herr Harbort vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und ist deshalb mit beiden Seiten im Falle eines Rechtsstreites oder bei Vertragsgestaltungen vertraut.
Tätigkeitsfelder sind in diesem Bereich
- Rechtsberatung
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen sowie von Teilungserklärungen
- Vertretung vor den Zivilgerichten.
Zum Fachgebiet gehören u. a.
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht.
Fachanwalt Hubertus Harbort ist seit dem 1.7.2005 Mitglied des Fachausschusses Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei den Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg.