| Rechtsanwalt Horst Wiese hat
sich als Fachanwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert.
In dieser Eigenschaft ist er Experte für
- Arbeits- Dienst- und Werkverträge
- Abfindung
- Aufhebungsverträge
- Kündigung
- Teilzeit und Befristung
- Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
- Arbeitszeugnisse
- Betriebsverfassungsrecht
Er vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und ist
deshalb mit beiden Seiten im Falle eines Rechtsstreites oder bei
Vertragsgestaltungen vertraut.
Im Arbeitsrecht nimmt Herr Wiese
folgende Aufgaben wahr:
- Rechtsberatung
- individuelle Gestaltung / Ausarbeitung und Überprüfung
von Verträgen
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Qualifikation und Erfahrung auf diesem
Rechtsgebiet:
- 1983 bis 1987 als für das Arbeitsrecht verantwortlicher
Syndikusanwalt einer bundesweit tätigen Bremer
Unternehmensgruppe mit mehr als 3.000 Beschäftigten
- seit 1988 als Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Oldenburg
- seit 1996 als Dozent für Arbeitsrecht
an der IHK Oldenburg
- seit 1992 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
im Deutschen Anwaltsverein
- seit 2007 Mitglied des Schiedshofs (Abteilung
Arbeitsrecht) bei der Rechtsanwaltskammer
für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
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