| Rechtsanwalt Hubertus Harbort
hat sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
spezialisiert.
In dieser Eigenschaft ist er u. a. Experte für
- Beendigung von Miet- und Pachtverträgen
- Mieterhöhung, Betriebskosten und Heizkosten
- Wohnungsmängel
- Begründung von Wohnungseigentum
- Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Herr Harbort vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und ist
deshalb mit beiden Seiten im Falle eines Rechtsstreites oder bei
Vertragsgestaltungen vertraut.
Tätigkeitsfelder sind in diesem Bereich
- Rechtsberatung
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen sowie von
Teilungserklärungen
- Vertretung vor den Zivilgerichten.
Zum Fachgebiet gehören u. a.
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht.
Fachanwalt Hubertus Harbort ist seit dem
1.7.2005 Mitglied des Fachausschusses Miet- und Wohnungseigentumsrecht
bei den Rechtsanwaltskammern Celle und Oldenburg. |