| Rechtsanwalt Horst Wiese hat
sich auf Versicherungsrecht spezialisiert.
Her Wiese macht schwerpunktmäßig Ansprüche
aus privaten Versicherungsverträgen gegen die Versicherungsgesellschaften
geltend.
Folgende Versicherungen können betroffen sein:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kaskoversicherung
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
Seit Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Herr Wiese regelmäßig
mit Versicherungsrecht beschäftigt. So war er bereits als
Syndikusanwalt einer Bremer Unternehmensgruppe ständiger
Berater und Vertreter der zentralen Versicherungsabteilung.
Nach Teilnahme an einem vom Deutschen Anwaltsinstitut e. V.
durchgeführten Lehrgang wurden ihm im Jahre 2003 besondere
Kenntnisse auf dem o. a. Fachgebiet bescheinigt. Seitdem ist Herr
Wiese auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
im Deutschen Anwaltsverein. |