Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort

Arbeitsrecht auf beiden Seiten

Eines der Hauptfachgebiete von Rechtsanwalt Wiese ist das Arbeitsrecht. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und ist deshalb mit beiden Seiten vertraut.

In folgenden Bereichen werden wir gerne für Sie tätig:

  • Arbeits-, Dienst- und Werkverträge

  • Abfindungen

  • Aufhebungsverträge

  • Kündigung & Kündigungsschutz

  • Teilzeit- und Befristung

  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)

  • Arbeitszeugnisse

  • Betriebsverfassungsrecht

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind alles andere als angenehm und können zu einer erheblichen Belastung des Arbeitsverhältnisses führen. Auch nach einer Kündigung gibt es Situationen, die ohne gerichtliche Hilfe nicht beizulegen sind. Wir vertreten in diesem Fall Ihre Interessen als Arbeitnehmer, aber auch als Arbeitgeber. Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht.

Von Beratung bis Vertretung – Ihre Arbeitsrechtler in Oldenburg

Arbeit ist ein zentraler Bestandteil im Leben der meisten Menschen und entsprechend wichtig ist es, dass es hier keine juristischen Unklarheiten gibt. Wenn Sie Unsicherheiten bezüglich Ihres Arbeitsvertrags, Ihres Kündigungsschutzes oder auch im Umgang mit Ihren Mitarbeitern verspüren, nehmen Sie unsere Rechtsberatung in Kauf. Wir erläutern Ihnen einfach und verständlich, in welcher Situation Sie sich befinden und welche Wege Sie gehen können. Gern übernehmen wir im Falle eines Falles auch die Vertretung Ihrer Interessen.

Verträge, die Sie aufsetzen müssen, gestalten, überprüfen und bearbeiten wir gern für Sie, damit Sie keine Passagen übersehen oder in eine juristische Falle tappen. Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitsvertrag zulässig ist, kontrollieren wir diesen gerne.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, sind wir an Ihrer Seite und vertreten Sie zuverlässig vor den Arbeitsgerichten.

Sie werden im Arbeitsrecht vertreten von Rechtsanwalt Horst Wiese.