Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort

Gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen

Im gewerblichen Bereich gehört unlauterer Wettbewerb zu einem der größten Probleme überhaupt. Sind Sie davon betroffen, möchten wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung stellen und Sie bei allen nötigen Schritten beraten und begleiten.

Dazu gehören:

  • Unlautere geschäftliche Handlungen

  • Vergleichende Werbung

  • Unzumutbare Belästigungen

  • Preisangabenverordnung

  • EG-Verbraucherdurchsetzungsgesetz

  • Beschäftigungsschutzgesetz

Auch in der Wirtschaft kann es zu Streitigkeiten kommen, teilweise durch die Konkurrenz, teilweise aber auch für Verbraucher selbst. Welche Rechte Sie haben, können Sie als Laie oft gar nicht wissen, daher möchten wir Ihnen mit unserer 30-jährigen Erfahrung gern zur Seite stehen. Haben Sie Fragen, sind unsicher und wissen gar nicht, ob Sie das Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden sind? Wir beraten Sie gern und überprüfen Ihren Fall.

Von Auskunft bis Vertragsstrafe – Wir sind Ihre Experten

So sehr Sie sich auf Ihr neues Geschäft gefreut haben, die Konkurrenz macht Ihnen das Leben in unzulässiger Weise schwer? Sie werden denunziert, beleidigt oder gar bedroht? Sie sind Opfer einer unlauteren Preispolitik geworden und möchten gern dagegen vorgehen? Hierfür haben Sie nun die passenden Experten gefunden, denn unsere Fachanwälte haben das Wettbewerbsrecht als eines ihrer Spezialgebiete anerkannt.
Wir geben Ihnen nicht nur Auskünfte und beraten Sie nach Bedarf, wir unterstützen Sie auch bei Schadenersatzforderungen, bei Unterlassungsklagen oder bei nötigen Vertragsstrafen. Manchmal muss es schnell gehen, entsprechend erwirken wir auch einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht und kümmern uns um alle wichtigen Details für Sie.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, bei dem wir alles Weitere besprechen.

Sie werden im Markenrecht vertreten von Rechtsanwalt Horst Wiese.