Wiese & Harbort • Haarenufer 31 • 26122 Oldenburg
Das Mietrecht gehört zu den komplexesten Bereichen der Rechtsprechung und ist zugleich hochsensibel. Immer wieder kommt es zwischen Vermietern und Mietern zu Schwierigkeiten, von beiden Seiten. In den letzten 30 Jahren haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich in allen erdenklichen Mietrechtsfragen vertreten und stehen auch Ihnen gerne zur Verfügung.
Grundlegende Rechtsberatung bei Unsicherheiten
Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
Gestaltung von Teilungserklärungen
Beendigung von Miet- und Pachtverträgen
Mieterhöhung, Betriebs- und Heizkosten
Wohnungsmängel und deren Behebung
Begründung von Eigenbedarf
Recht der Wohnraummietverhältnisse
Recht der Gewerberaummietverhältnisse
Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht, Nachbarrecht und Immobilienrecht
Eine Immobilie zu besitzen ist eine Freude, doch wenn es zu Ärger mit der Eigentümergemeinschaft oder mit einem Mieter kommt, ist guter Rat oft teuer. Nicht bei uns, wir beraten Sie im Rahmen unserer Rechtsberatung schnell, effizient und auf den Punkt. So erkennen Sie sofort, welche Lösungen Ihnen zur Verfügung stehen.
Sie möchten einen Mietvertrag unterzeichnen, sind sich aber bezüglich einzelner Klauseln nicht sicher? Lassen Sie diesen gern von uns überprüfen. Wenn Sie selbst vermieten möchten, erstellen wir für Sie den geeigneten Miet- oder Pachtvertrag und selbstverständlich auch Teilungserklärungen. In unseren langen Jahren der Erfahrung haben wir sowohl Mieter, als auch Vermieter vertreten, daher kennen wir auch schwierige Rechtssituationen von beiden Seiten.
Diese Expertise zeichnet uns aus und sorgt dafür, dass wir Sie in allen Bereichen des Wohn- und Mietrechts vertreten können.
Sie werden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten von Rechtsanwalt Hubertus Harbort.