Rechtsanwalt Horst Wiese
Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort
Horst Wiese
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Oldenburg
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Oldenburg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Oldenburg hat Horst Wiese einen großen Kundenstamm aufbauen können. Der renommierte und erfahrene Fachanwalt vertritt seine Mandanten in schwierigen Situationen und hat immer das richtige Feingespür für die nötigen Schritte. Er arbeitet schwerpunktmäßig als Fachanwalt für Arbeitsrecht und betreut seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen sowie als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Erfahren Sie mehr über Horst Wiese
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Rechtsgebiete
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Vita
Ein paar Stationen aus dem Leben von Herrn Wiese:
Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
Erstes Staatsexamen
Referendariat am OLG Oldenburg
2. Staatsexamen
Syndikusanwalt einer Bremer Unternehmensgruppe
Rechtsanwalt in Oldenburg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Dozent für Arbeitsrecht an der IHK Oldenburg
Schiedshof (Abteilung Arbeitsrecht) bei der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Aufnahme in die FOCUS Anwaltsliste “DEUTSCHLANDS TOP-ANWÄLTE”
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Mitgliedschaften
Bei folgenden Vereinen und Verbänden ist Herr Wiese als Mitglied aktiv:
Oldenburger Anwalts- und Notarverein
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Arbeitsgerichtsverband
VdAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Herr Horst Wiese – Mitglied der FOCUS Anwaltsliste „Deutschlands Top-Anwälte“
Herr Wiese wurde in die FOCUS Anwaltsliste „Deutschlands Top-Anwälte“ für den Bereich Arbeitsrecht aufgenommen.
Eine Auszeichnung, die sich der erfahrene Fachanwalt Horst Wiese redlich verdient hat. Nach dem zweiten Staatsexamen begann er seine berufliche Tätigkeit als Syndikus Anwalt einer bundesweit tätigen Bremer Unternehmensgruppe mit mehr als 3.000 Beschäftigten und war dort unter anderem für das Arbeitsrecht verantwortlich. Hier wurden sein großes Interesse und seine Leidenschaft für das Arbeitsrecht geweckt. Danach wechselte er nach Oldenburg und arbeitet hier als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seine Begeisterung für dieses Rechtsgebiet ist unverändert.